Berlin. Ein selbst in Auftrag gegebenes Kurzgutachten soll Klarheit schaffen. Wie steht es um die Plagiatsvorwürfe um Frauke Brosius-Gersdorf?

Der Vorwurf ploppte kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag auf: Der „Plagiatsjäger“ Stephan Weber monierte, dass es in der Dissertation der Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf „23 Textparallelen“ mit der Habilitationsschrift ihres Mannes gebe. Obwohl die Arbeit der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ein Jahr vor der ihres Mannes erschien – und Weber selbst noch keinen expliziten Vorwurf geltend machen wollte – nutze die Union die Lage als Vorwand, um die Abstimmung zu verhindern.

Gut eine Woche nach der geplatzten Richterwahl liegt ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann in Auftrag gegebenes Kurzgutachten vor: „Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben. Zunächst hatte das ZDF berichtet.

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Demnach überprüften die Anwälte gleichlautende oder ähnliche Textstellen, Fußnoten oder Überschriften. „Selbst wenn man annimmt, dass sämtliche aufgezeigten Übereinstimmungen sich nicht erklären lassen, begründen diese weder einen Plagiatsvorwurf noch stellen sie die Wissenschaftlichkeit der Arbeiten sowohl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als auch von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf in Frage“, heißt es im Gutachten. „Auch die teilweise ähnlichen Ausführungen in den Texten deuten, und so stellt es auch Herr Dr. Weber dar, allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte. Das heißt, ein Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum.“

Außerdem gehe es nur um wenige Stellen, quantitativ und qualitativ fielen diese nicht ins Gewicht. Die Stuttgarter Kanzlei gibt allerdings ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.

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Brosius-Gersdorf selbst hatte sich am Vorabend den Fragen von Markus Lanz gestellt, und sich gegen eine Politisierung ihrer Person gewehrt. Zu den Plagiatsvorwürfen wollte sie sich allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht äußern, und verwies auf die Stellungnahme ihrer Anwälte am nächsten Tag.

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf und die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus wurden beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht. Der Titel von Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit lautete „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der europäischen Währungsunion“. Die Arbeit ihres Mannes trug den Titel „Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip“.